Der Airbag ist ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Insassenrückhaltesystems in Kraftfahrzeugen. Über einen Gasgenerator wird er bei einem Unfall aufgeblasen und dient der Verhinderung eines harten Aufpralls der Insassen des Kraftfahrzeuges. Die Dauer, in der Airbags ausgelöst werden können, liegt in der Regel zwischen 0,1 und 0,4 Sekunden.
Der erste Airbag wurde 1971 vom Autohersteller Mercedes zum Patent angemeldet. Bereits 1980 wurden in höherklassigen Fahrzeugen Airbags als Teil der Sonderausstattung mit angeboten. In den USA ist es seit 1990 Pflicht, in jedes Auto auch ein Airbagsystem einzubauen. In Deutschland ist der Airbag noch keine allgemeine Pflicht für Fahrzeughersteller, allerdings werden mittlerweile alle neuen PKW-Modelle bereits mit Front- und auch Seitenairbags ausgeliefert.
Das gängiste Airbagmodell, ist der Fahrerairbag, der im Lenkrad des jeweiligen Fahrzeuges eingebaut und bei einem Aufprall ausgelöst wird. Dieser Fahrerairbag soll verhindern, dass sich der Fahrzeugführer bei einem Unfall durch das zumeist harte Lenkrad schwerere Gesichts-, Kopf- und Halswirbelsäulenverletzungen zuziehen kann. Auch die im Amaturenbrett integrierten Beifahrerairbags findet man heutzutage in nahezu jedem Neuwagen. Er dient der Sicherheit des Beifahrers und kann aber auch manuell deaktiviert werden, wenn beispielsweise Sitzschalen für Babys und Kleinkinder auf dem Beifahrersitz angebracht werden.

