Elektronische Wegfahrsperre

Die Wegfahrsperre ist eine Einrichtung am Kraftfahrzeug, welche das unbefugte Benutzen des Fahrzeugs verhindern und es somit vor Diebstahl schützen soll. Seit 1998 ist die elektronische Wegfahrsperre gesetzlich vorgeschrieben, so dass alle Neufahrzeuge in Deutschland dieser ausgestattet sein müssen. Die Versicherungen hatten die Wegfahrsperren bereits vorher gefordert, da die PKW-Diebstähle insbesondere nach der Öffnung der östlichen Grenzen stark zunahmen.

Nach Abschaltung der Zündung sowie Abziehen des Zündschlüssels wird die Wegfahrsperre mittels Chip, welcher elektronisch codiert ist und sich im Schlüssel befindet, automatisch aktiviert und verhindert somit weitestgehend das Starten des Fahrzeugs. Dem System dient dafür eine im integrierte Sende- sowie Empfangseinheit (Transponder) im Zündschlüssel. Ohne den Schlüssel ist das Wegfahren mit dem Fahrzeug nicht möglich. Um die Sicherung während des Einschaltens der Zündung wieder zu deaktivieren, wird meistens ein RFID-Chip verwendet. Manche Autohersteller setzen ebenso eine PIN-Code-Zahlentastatur oder Schlüsselanhänger mit Kontakten ein. Letztendlich haben sich die passiven RFID-Transponder im Schlüssel im Allgemeinen durchgesetzt. Zur Sicherung der Fahrzeuge werden die Wegfahrsperren stetig von den Herstellern verbessert und erneuert.

Die Wegfahrsperren können natürlich keine 100-prozentige Sicherung gegen die immer dreister werdenden Diebe garantieren. Daher kann es vereinzelt mittels hoher krimineller Energie auch möglich sein, dass die elektronische Wegfahrsperre überwunden wird.