Der Fahrzeugbrief hat seinen Ursprung in Deutschland im Jahre 1934, als er per Verordnung eingeführt wurde. Ein Fahrzeug darf seither nur in Betrieb genommen werden, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis (Zulassung) hierzu erteilt wurde.
Bei Neufahrzeugen ist die Zulassung im Regelfall automatisch gewährleistet, da eine Betriebserlaubnis durch den Hersteller ausgestellt wird.
Neben den wesentlichen Fahrzeugdaten/Herstellerdaten gibt der Fahrzeugbrief Auskunft über technische Veränderungen am Fahrzeug und weist den jeweiligen Halter aus, der zumeist auch der Eigentümer ist.
Diese Datenbestände werden beim Straßenverkehrsamt der zuständigen Kommune verwaltet, das
auch entsprechende Dokumentenänderungen vornimmt, oder gegebenenfalls neue (Ersatz-) Urkunden ausstellt.
Seine besondere kaufmännische Bedeutung in der Bundesrepublik erhält der Fahrzeugbrief durch
die ihm zugestandene Funktion als Legitimationspapier des Fahrzeugeigentümers.
Im Zuge der Harmonisierung geltenden EU-Rechtes heißt der Fahrzeugbrief seit dem Oktober 2005
nun Zulassungsbescheinigung Teil II.
Die neue fälschungssichere Zulassungsbescheinigung ist zweigeteilt, und umfasst in der sogenannten Zulassungsbescheinigung Teil I. im groben die Daten des bisherigen Fahrzeugscheins.
Der Fahrzeugschein ist weiterhin eher als Besitzpapier zu verstehen, und dokumentiert quasi den aktuellen Zulassungsstand in Form von Fahrzeugdaten, mindestens aktuellem Halter und Terminvermerk der hauptamtlicher PKW-Untersuchung.
Beide Teile der neuen Zulassungsbescheinigung sind separat verwendbar, auch muß ein Umtausch in diese Dokumente nicht kurzfristig erfolgen.
Wenige verwaltungstechnische Neuerungen wie beispielsweise bei einer vorübergehenden Fahrzeugstilllegung erschließen sich dem Halter automatisch, oder ergeben sich bei Vorlage der Dokumente im Straßenverkehrsamt.
Da stoßen vielleicht erhöhte Gebühren eher auf Kritik, obwohl endlich fälschungssichere Papiere im Fahrzeugbereich Sinn machen.

