Fahrzeugschein

Ein Fahrzeugschein ist ein rechtliches Dokument, dass zur Identifizierung eines jeden motorbetriebenen Fahrzeuges gilt. Über die jeweilige Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde wird diese Zulassung ausgestellt, wenn beispielsweise ein Fahrzeug amtlich an- oder umgemeldet werden soll. Seit dem Jahr 2005 ist der Fahrzeugschein in der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Richtlinien zur Fahrzeugzulassung angepasst worden. Diese europaweit genormten Fahrzeugscheine zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie als fälschungssicher gilt. Die vorherige amtliche Bezeichung "Fahrzeugschein" wurde im Zuge der EU-Richtlinien in "Zulassungsbescheinigung Teil I" geändert.

In der Zulassungsbescheinigung sind die wichtigsten technischen Daten zum Fahrzeug sowie die relevanten Angaben zur Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, enthalten. So werden sowohl Name als auch Anschrift verzeichnet. Weiterhin werden beispielsweise Angaben zum Fahrzeugtyp, zur Motorleistung oder auch zur Kapazität und zum Gewicht des Fahrzeuges eingetragen. Auch wird in der Zulassungsbescheinigung das amtlich geführte Kfz-Kennzeichen vermerkt und auch die Durchführung der Hauptgasuntersuchung notiert.

Sobald man ein Kraftfahrzeug durch die Zulassungsbehörde zulassen möchte, bekommt man mit dem Erhalt des jeweiligen amtlichen Kennzeichens die dazugehörige Zulassungsbescheinigung. Wenn man sein Fahrzeug abmeldet, werden sowohl die Kennzeichen wie auch die Zulassung von der zuständigen Behörde als ungültig registriert.

In Deutschland begeht man bei einer Polizeikontrolle mitunter eine Ordnungswidrigkeit, wenn man bei einer Verkehrskontrolle die Zulassung nicht vorzeigen kann. Dafür ist in der Regel ein Bußgeld von Zehn Euro zu zahlen.