Mit der Lichtmaschine wird in Kraftfahrzeugen ein elektrischer Generator bezeichnet, der im Verbrennungsmotor wiederum von diesem Motor mit angetrieben wird. Grundsätzlich dient sie der Stromversorgung aller elektrischen Einheiten innerhalb des Kraftfahrzeugs. Als der Lichtmaschine nachgestellter Energiespeicher dient beim Kraftfahrzeug die Batterie, die sowohl beim ausgeschalteten als auch beim laufenden Motor aktiv ist. Zur Betätigung des elektrischen Anlassers bezieht dieser beim Zünden des Kraftfahrzeugmotors aus der Batterie ihren Strom.
Das Fahrzeugteil hat seine Bezeichnung noch aus vergangenen Zeiten, als dieser Generator ausschließlich der Beleuchtung des Fahrzeugs diente, indem er die Scheinwerfer mit Strom versorgte. Zu dieser Zeit arbeitete die Magnetzündung des Fahrzeugs noch stromunabhängig.
Der Antrieb des stromerzeugenden Fahrzeugteils erfolgt vom laufenden Motor,- hier entweder über ein sogenanntes Reibrad oder als Nebenaggregat. Im Auto sowie auch bei einigen Motorrädern erfolgt der Antrieb über Keilriemen.
Durch die Kopplung der Lichtmaschine mit der Kurbelwelle kann diese auch mit dem Starter kombiniert werden. Hierbei spricht man vom Startergenerator. Im Fahrzeug erfolgt in diesem Fahrzeugteil die Umwandlung von mechanischer in elektrische Energie, wobei erforderliche mechanische Leistung und Stromerzeugung etwa proportional zueinander ausfallen. Energieverluste sind durch Reibung, beispielsweise an Schleifringen oder am Kollektor, sowie auch durch das Kühlgebläse zu verzeichnen.

