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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umweltprämie

Der Staat unterstützt den Kauf von Neuwagen durch die Umweltprämie (auch als Abwrackprämie bekannt). Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt und beantwortet. Damit verschaffen wir Ihnen einen Überblick über dieses Thema.




Was sind die Voraussetzungen für die Umweltprämie?
Das alte Fahrzeug muss mindestens 9 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens 1 Jahr auf Sie zugelassen sein. Der Halter von Alt- und Neufahrzeug muss identisch sein! Die Umweltprämie gibt es nur für Privatpersonen, nicht für Firmen.

Was für Voraussetzungen muss der Neuwagen erfüllen?
Er muss das erste mal in Deutschland zugelassen werden und die Euro-4-Abgasnorm erfüllen.

Wie viel Geld steht für die Umweltprämie zur Verfügung?
Zur Zeit 1,5 Mrd. Euro, allerdings wurde bereits einen Anhebung angekündigt. Pro entsorgten Altwagen und Neuanschaffung gibt es 2.500 Euro vom Staat dazu.

Welche Dokumente sind notwendig?
Sie benötigen folgende Unterlagen: Verwertungsnachweiß für das Altfahrzeug (Betrieb muss anerkannt sein!), Kopie des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbrief von Alt- und Neufahrzeug. Darüber hinaus benötigen Sie noch die Rechnungskopie des neuen Autos.

Gibt es versteckte Zusatzkosten?
Nur die üblichen Kosten für Ab- und Anmeldung sowie für die Verschrottung des Altfahrzeuges.

Kann ein Händler, der die Umweltprämie vorschießt diese zurückverlangen, sollte der Topf irgendwann leer sein?
Ja, das kann er. Daher sollten Sie vertraglich festlegen, dass er die Prämie nicht vorschießt, sondern übernimmt.

Gibt es einen Stichtag für die Umweltprämie?
Ja, wenn der alte Wagen vor dem 14.01.09 verschrottet wurde und ein neuer gekauft wurde, gehen Sie leider leer aus.

Ich habe mein altes Auto wenige Tage vor dem Stichtag abgemeldet, aber ich bin noch im Besitzt, kann ich die Prämie beantragen?
Leider nein, da der Wagen vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf Sie angemeldet sein muss.

Wo bekomme ich das Antragsformular her?
Im Internet unter www.bafa.de

Muss ich das gesamte Auto verschrotten, oder kann ich Teile behalten?
Solange die Verschrottung belegt wurde, können auch Teile fehlen.

Kann ich auch einen Reimport im europäischen Ausland kaufen?
Ja,  auch wenn die Politik mit der Maßnahme gerne die deutsche Wirtschaft ankurbeln möchte, kann die Umweltprämie auch bei einem Reimport beantragt werden. Es geht bei der Umweltprämie darum, die Fahrzeuge mit hohen Schadstoffausstoß durch sauberere Autos zu ersetzen.

Ich hatte gerade einen Unfall mit Totalschaden, kann ich für den auch die Verschrottungsprämie beantragen?
Ja, das ist möglich, sogar wenn Sie schon mit der Versicherung abgerechnet haben. Mit etwas Glück bekommen Sie auch noch etwas Geld für das kaputte Auto vom Schrotthändler.

Wie lange muss der Neu- oder Jahreswagen auf meinen Namen mindestens zugelassen sein?
Da gibt es keine Vorgaben. Theoretisch könnten Sie den Wagen am nächsten Tag wieder verkaufen und somit auf den Gewinn aus der Umweltprämie spekulieren.

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Umweltpämie haben, so können Sie diese gerne auch im AUTOpolis24 Autoforum stellen.


 

Newsflash

Obwohl die immer kleiner werdenen Margen die Autohändler missmutig werden lässt, sind einige Autotypen richtig begehrt. Besonders umweltfreundliche Autos werden zunehmend beliebter, in der Regel sind dies Autos mit alternativen Antrieben. Hohen Absatz finden außerdem immer noch die SUVs.
 
Autoglaser Gutachter