Ihr Recht auf einen KFZ-Gutachter nach einem Autounfall

Lernen Sie Ihre Rechte nach einem Autounfall kennen und verzichten Sie nicht auf Ihnen zustehende Gelder. Ein KFZ-Gutachter hilft Ihnen dabei.

Nach einem Verkehrsunfall verlangen die KFZ-Versicherungen oft ein Schadensgutachten. Mit dem Gutachten erlangt die Versicherung Kenntnis bzw. einen Überblick über den entstandenen Schaden und über den Ablauf des Verkehrsunfalls. Viele Autofahrer kennen ihre Rechte bei einem Autounfall nicht und lassen manchmal sogar Vorteile verfallen. Der Geschädigte eines Autounfalls hat das Recht, einen KFZ-Gutachter bzw. KFZ-Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs zu beauftragen. Die Vorteile für den Geschädigten liegen klar auf der Hand. Die ihm zustehenden Schadensansprüche können durch ein Gutachten bewiesen werden. Bei größeren Schäden ist die Gutachtenerstellung in der Regel für den Geschädigten kostenfrei, bei Bagatellschäden reicht oft auch ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt. Die Kosten müssen auch dann übernommen werden, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen KFZ-Gutachter bestellt oder sogar geschickt hat. Durch ein Gutachten kann man auch die Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung bzw. den Mietwagenanspruch bestimmen. Nehmen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter bzw. KFZ-Sachverständigen wahr und finden Sie einen KFZ-Gutachter in Ihrer Nähe in unserem Gutachter-Verzeichnis.