|
Und da ist es leider passiert, es hat gescheppert. Besonders als Fahranfänger ist man dann oft hilflos. Damit Sie bei einem Unfall wissen, was zu tun ist, habe wir für Sie die 7 wichtigsten Tipps für das Verhalten nach einem Unfall zusammengestellt.
1. Unfallstelle sichern und erste Hilfe leisten
Setzen Sie den Warnblinker und stellen das Warndreieck ca. 50-100 Meter vor dem Unfallort auf. In der Stadt kann es unter Umständen allerdings besser sein, wenn das Warndreieck auf das Autodach gestellt wird. Sollte es einen Personenschaden geben, leisten Sie unbedingt schnellst möglich erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst! Achten Sie bitte auch immer auf Ihre eigene Sicherheit!
2. Zeugen und Beweise
Nehmen Sie die Personalien von Zeugen auf, damit bei evtl. folgenden Streitigkeiten der Unfallhergang möglichst genau nachvollzogen werden kann. Machen Sie außerdem Fotos vom Unfallort und markieren Sie die Position der Fahrzeuge mit Kreide.
3. Unfallbericht anfertigen
Schreiben Sie mit Ihrem Unfallgegner zusammen einen möglichst genauen Unfallbericht. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, bitten Sie diese ebenfalls um Mithilfe beim erstellen des Berichts.
4. Polizei rufen
Sollte es sich um einen größeren Blechschaden handeln, bei Streitigkeiten, bei sprachlichen Problemen sowie Personenschaden rufen Sie immer die Polizei. Belasten Sie sich grundsätzlich nicht selber und akzeptieren Sie ein Verwarnungsgeld nur, wenn Sie eindeutig schuld am Unfall sind.
5. Schadensfeststellung
Bei großen Schäden sollten Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen. Dieser wird dann die Schadenshöhe ermitteln. Die Schadenshöhe sollten Sie kennen, bevor eine Reparatur ausgeführt wird. Bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten tragen. Ebenso muss diese Kosten für Abschleppwagen und Reparatur übernehmen.
KFZ-Gutachter finden Sie hier
6. Ansprüche geltend machen
Sollten Sie nicht der Unfallverursacher sein, melden Sie oder Ihr Anwalt schnellstmöglich Schadensersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallgegners an. Solange Ihr Wagen in der Werkstatt steht, könne Sie sich einen Mietwagen nehmen.
7. Bei Bedarf den Anwalt einschalten
Wenn es Probleme gibt und Sie nicht bekommen was Ihnen zusteht, dann schalten Sie am besten einen Anwalt ein, da dieser die rechtliche Situation am besten beurteilen kann.
 |