Unfallwagen

Ob es sich um einen Bagatellschaden oder tatsächlich um einen Schaden handelt, der dazu führt, dass ein Wagen als Unfallauto bezeichnet werden muss, ist oftmals grenzwertig. Blechschäden am Auto, verursacht durch einen Unfall, führen grundsätzlich zur Einstufung des Fahrzeugs als Unfallauto. Dieser Status muss dann im Kaufvertrag vermerkt werden.

Lackschäden dagegen sind weitaus schwieriger zu Bewerten. Wird ein Kratzer lackiert, bezeichnet man das Fahrzeug anschließend nicht als Unfallwagen. Ganz anders verhält es sich, wenn die komplette Seite des Wagens nachgearbeitet werden muss. Ist nur der Außenspiegel in Mitleidenschaft gezogen, wird der Schaden als Bagatelle bewertet. Ein weiteres Indiz ist der Austausch von Autoteilen. Ein Unfallwagen erhält nach einem Crash eine neue Stoßstange, ein Auto, dessen Stoßstange problemlos lackiert werden kann, ist kein Unfallfahrzeug.

Ist das Auto unverschuldet zu einem Unfallwagen geworden, so zahlt die Versicherung des Schuldigen den Schaden unter Berücksichtigung des Wertgutachtens.

Strafbar macht sich ein Autohalter, wenn er den Status seines Wagens beim Verkauf verschweigt. Findet der Käufer heraus, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, so kann er nicht nur den Wagen zurückgeben, sondern den Verkäufer auch noch wegen arglistiger Täuschung anzeigen.

Es ist zudem nicht immer von Nachteil einen Unfall am Wagen anzugeben, denn wird beispielsweise nach einem Unfall der Motor des Fahrzeugs ausgetauscht, kann dies sogar zu einer Wertsteigerung führen.