KFZ – Haftpflichtversicherung

Die Kfz – Haftpflichtversicherung ist die durch das Gesetz vorgeschriebene Versicherung, die auftretende Schadensersatzansprüche deckt, die bei einem Dritten durch das Betreiben eines Fahrtzeuges im Straßenverkehr entstehen. Dieser Schaden wird meist durch einen Verkehrsunfall hervorgerufen, an dem der Versicherte die Schuld trägt. Die Kfz – Haftpflichtversicherung sind in der EU weitestgehend vereinheitlicht. Nur in der Höchst – Schadenssumme weichen die Versicherungen innerhalb der EU ab.

Von der Kfz – Haftpflichtversicherung werden Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden abgedeckt. Zu den Personenschäden gehört vor allem die Heilung aber auch die Rente bei eintretender Invalidität. Bei den Sachschäden werden die Reparaturkosten an anderen Fahrtzeugen oder Objekten (Laternen, Schilder) übernommen. Mit den immateriellen Schäden wird beispielsweise auch das ausstehende Schmerzensgeld abgedeckt. Des Weiteren ersetzt die Kfz – Haftpflichtversicherung auch die Ansprüche, welche aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) entstehen. Außerdem wird der Fahrer stets mitversichert. Eine Besonderheit ist, dass die Kfz – Haftpflichtversicherung eine Regulierungsvollmacht besitzt. Sie kann Schäden gegen den Willen des Versicherten ersetzen. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Verfügung.

Eine weitere wichtige Bedeutung liegt bei den Geschädigten. Er kann direkt mit dem Schadensersatz rechnen. Dadurch muss er keine Ansprüche gegenüber dem Fahrer oder Halter geltend machen und vermeidet dadurch mit juristischem Erfolg keine Zahlungen zu erhalten, da dieser zahlungsunfähig ist.