KFZ-Teilkaskoversicherung

Der Begriff Kaskoversicherung kommt aus dem Spanischen „casco“ zu Deutsch Schiffsrumpf und wird auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet. Sie versichert gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Kaskoversicherung ist, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, in Deutschland keine Pflicht, da sie nur für die Zerstörung und Beschädigung des Fahrzeuges aufkommt.Dabei unterscheidet man zwischen Teilkasko und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung sichert die Schäden am Fahrzeug ab. Dadurch bietet sie zusätzlichen Schutz zur KFZ – Haftpflichtversicherung. Sie werden in folgenden Fällen versichert. Bei einem Brand oder Explosion, Diebstahl, Einwirkung von Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Raub, Zusammenstoß mit Wild, Glasbruchschäden, Schäden an der Verkabelung durch einen Kurzschluss und Marderbiss. Die einzelnen Versicherungsunternehmen modifizieren ihren Leistungskatalog teilweise. Manche Versicherer erweitern ihren Schutz, indem sie den Begriff Wild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen aufstocken. Außerdem sind häufig Einschränkungen bei Wirbeltieren und Vögeln zu finden. Nur Versicherungen mit dem genauen Wortlaut „alle Tiere“ bieten einen umfassenden Schutz vor einem Schaden, bei dem Tiere beteiligt sind.

Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Typenklassen-Einstufung Ihres Pkws. Es wird, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Höhe des Betrages zusätzlich vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist, ab. Hier werden mittlerweile auch weitere Merkmale einbezogen. Unter anderen zählen auch die jährliche Kilometerleistung, das Fahrzeugalter und das Alter des Versicherungsnehmers.