KFZ-Vollkaskoversicherung

Die KFZ Vollkaskoversicherung reguliert alle Schäden am eigenen KFZ, auch bei selbst Verschulden (außer Vorsatz). Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Pflicht ist und Schäden beim Fahrzeug des Unfallgegners reguliert, ist sie eine freiwillige Versicherung. Der Halter kann entscheiden, ob er die KFZ Vollkaskoversicherung haben möchte, oder nicht.
Beim Ratenkauf, oder bei Leasing Fahrzeugen wird sie vor der KFZ Übergabe vom Autohaus verlangt.

In der KFZ Vollkaskoversicherung wird unfallfreies Fahren mit Schadenfreiheitsrabatten belohnt. Der Regelbeitrag kann auf bis auf 30 % sinken. Bei jedem Unfall erfolgt wieder eine Hochstufung. Sie kann im Extremfall 180 % erreichen. Bei jedem Versicherungswechsel gibt der Vorversicherer die Schadenfreiheitsrabatte an den nächsten Versicherer weiter.
Die KFZ Haftpflicht- und die KFZ Vollkaskoversicherung sollten immer beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe der KFZ Vollkaskoversicherung kann durch vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert werden. 

Wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe haben auch das Alter des Versicherungsnehmers, oder der weiteren Fahrer, gefahrene Kilometer im Jahr und wo das KFZ abgestellt wird (öffentlicher Verkehrsraum, oder Garage). Die Höhe des Versicherungsbeitrages zwischen den Anbietern von KFZ Haftpflichtversicherungen kann bei gleichen Voraussetzungen unterschiedlich sein. Ein Beitragsvergleich ist immer sinnvoll. Sehr bequeme Möglichkeiten bietet dazu das Internet an.

Jeder Versicherungsvertrag läuft vom Abschluss bis zum Jahresende und verlängert sich ohne Kündigung wieder um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht.